DIN 4102 Teil 12

 

In Deutschland gilt für Kabelanlagen mit Funktionserhalt die Norm DIN 4102 Teil 12. Sie regelt die Anforderungen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Funktionserhaltes von elektrischen Kabelanlagen im Brandfall.

Der Anwendungsbereich beschränkt sich dabei auf Kabel mit Nennspannungen bis 1 kV. Auch Normtragekonstruktionen definieren sich über die DIN 4102 Teil 12.  

Folgende Inhalte befinden sich in der Norm: 

  1. Anwendungsbereich 
  2. Normative Verweisungen 
  3. Kabelanlage und Funktionserhalt 
  4. Maßnahmen zur Erzielung des Funktionserhaltes 
  5. Nachweis des Funktionserhaltes 
  6. Anforderungen  
  7. Prüfung  
  8. Übertragung von Prüfergebnissen 
  9. Prüfzeugnis 
  10. Übereinstimmungsnachweis 
  11. Kennzeichnung 

 

Generell müssen elektrische Leitungsanlagen für eine Dauer von 30 (E30) bzw. 90 Minuten (E90) funktionsfähig bleiben, die  für die Versorgung lebensrettender Stromabnehmer im Brandfall verantwortlich sind.  

Hintergrund ist die Gewährleistung einer sicheren Evakuierung von Personen aus dem Gebäude und Minimierung von Sachschäden. 

E30: 30 Minuten für die Rettung und Evakuierung

Die ersten 30 Minuten nach Feuerausbruch sind elementar, wenn es um die rechtzeitige Evakuierung geht.  

Für folgende Einrichtungen muss daher der Funktionserhalt sichergestellt sein:  

 

  • Personenaufzüge  

  • Brandmeldeanlagen 

  • Anlagen Erteilung von Anweisungen 

  • Anlagen zur Alarmierung 

  • Rauchabzüge 

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 

E60/90: Bis zu 90 Minuten zur Brandbekämpfung und anspruchsvollen Evakuierung

Nach der ersten Evakuierung muss eine wirksame Brandbekämpfung gewährleistet werden. Hierzu sind die betreffenden technischen Einrichtungen bis zu 90 Minuten mit Energie zu versorgen.  

 

Zu diesen zählen:  

  • Feuerwehraufzüge 

  • Bettenaufzüge in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen 

  • Automatische Löschanlagen 

  • Rauchschutz-Druckanlagen 

  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen 

  • Wasserdruckerhöhungsanlagen   

 

Zu den Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt gemäß DIN 4102 Teil 12 gehört das Kabelverlegesystem (z. B. Kabelrinne, Kabelleiter) in Kombination mit spezifischen Kabeln.  

Kabel, die hingegen auf einer Normtragekonstruktion geprüft wurden, dürfen ohne gesonderte Prüfung auch auf den Normtragekonstruktionen anderer Hersteller installiert werden.