Normtragekonstruktionen gemäß DIN 4102 Teil 12

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In der Prüfnorm DIN 4102 Teil 12 sind die folgende Normtragekonstruktionen definiert:  
 

Der Nachweis bezüglich einer Kabelanlage für den Funktionserhalt gemäß DIN 4102 Teil 12, installiert mit einer Normtragekonstruktion, besteht aus 2 Dokumenten: 
 

1. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP), ausgestellt auf den Kabelhersteller. Darin ist ein Hinweis zu den Prüfresultaten enthalten, die sich auf Normtragekonstruktionen beziehen. 

2. Gutachterliche Stellungnahme, ausgestellt auf den Hersteller der Normtragekonstruktion. Diese Stellungnahme beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Normtragekonstruktion mit einer Auflistung der zu verwendenden Bauteile.  

Der Vorteil der Normtragekonstruktionen liegt unter anderem in der unkomplizierten Zusammenstellung der Kabelanlagen mit Kabeln verschiedener Hersteller.

Unter Berücksichtigung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (AbP) der Kabelanlage lassen sich alle Kabel mit Funktionserhalt nutzen, die für die jeweilige Ausführung freigegeben sind – ohne weitere Prüfung.  

Vorteile bei der Verwendung von Normtragekonstruktionen

  • Freie Kabelwahl  

  • Keine Bindung an bestimmte Kabeltypen und Hersteller  

  • Ideal für kleinere Projekte  

  • Zahlreiche Installationsvarianten 

 

Werden Prüfungen abweichend von der Normtragekonstruktion vorgenommen, so gelten die Prüfergebnisse nur für die geprüfte Kombination aus Kabel und Tragekonstruktion. 

Das hat allerdings nicht nur Vorteile, denn durch die eingeschränkte Belastbarkeit sowie die Konstruktionsweise entsteht ein höherer Montageaufwand. Daher kommen Normtragekonstruktionen eher bei kleineren Projekten zum Einsatz.