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Kabelabschottung

 

Damit ein Feuer nicht auf die umliegenden Gebäudeteile übergreift, müssen die Installationen der Wand- und Deckendurchbrüche versiegelt werden. Kabelabschottungen begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch und bilden damit die Grundvorrausetzung für die Sicherheit im Brandfall.  

Funktionierende Kabelabschottungen sind insbesondere von Bedeutung, weil elektrische Leitungen und Rohre auch durch raumabschließende Decken und Wände geführt werden.  

 

Die fachgerechte Leitungsdurchführung

Für die fachgerechte Leitungsdurchführung müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden:  
 

  • Gewährleistung eines funktionierenden Raumabschlusses 

  • Die Oberflächen der Kabel, Rohre und Kabeltragsysteme auf der brandabgewandten Seite dürfen sich nicht über ein bestimmtes Maß erhitzen 

  • Feuer und Rauch können nicht durchtreten 

 

Um das Brandverhalten von Bauteilen zu beurteilen, hat man sich auf gewisse Standardmerkmale des Brandverlaufs geeinigt und prüft diese gemäß Einheitstemperaturzeitkurve (ETK).

Die ETK schreibt den Temperatur- und Brandverlauf vor, in denen das Brandverhalten des Bauteils klassifiziert werden soll. Die realen Brandzeiten können von der ETK-Kurve abweichen, da es sich um ein Simulationsmodell handelt. 

Kabelabschottungen von Niedax

Niedax bietet ein breites Portfolio an Bauteilen zur Kabelabschottung.  

Darunter Brandschutzblöcke BSB 90 und Brandschutzstopfen BSS 90. Das sind raumabschließende Bauteile, die im Übergang von zwei Brandabschnitten eine Brandfortleitung und eine Übertragung von Rauch verhindern. 

Die Blöcke und Stopfen sind aus einem dauerelastischen, geschlossen porigen, dämmschichtbildenden Schaumstoff der Feuerwiderstandsklasse EI 90 (S 90). 

Mit den Brandschutzblöcken BSB 90 und Brandschutzstopfen BSS 90 können Durchgänge für die Kabel- und Rohrdurchführung in Wand und Decken ausgeführt werden. 

Für kleine Öffnungen kann die Brandschutzmasse BSM 90 eingesetzt werden. 

Kombiabschottungen mit Brandschutzblöcken BSB 90 oder Brandschutzstopfen BSS 90 dürfen in Mauerwerk, Beton bzw. Stahlbeton, Porenbeton und leichten Trennwänden in Ständerbauart (Stahlunterkonstruktion) und beidseitiger Beplankung aus Feuerschutzplatten sowie in Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton der Feuerwiderstandsdauer EI 90 (F 90) eingebaut werden.

 Es dürfen: 

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln 
  • Kabelbündel 
  • Kabeltragkonstruktionen aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff 
  • Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff 
  • u.v.m. 

 hindurchgeführt werden.  

Die Kabelabschottung mit Brandschutzmasse BSM 90 darf in Mauerwerk, Beton bzw. Stahlbeton, Porenbeton und leichten Trennwänden in Ständerbauart (Stahlunterkonstruktion) und beidseitiger Beplankung aus Feuerschutzplatten sowie in Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton der Feuerwiderstandsdauer EI 90 (F 90) eingebaut werden.  

Bei Durchführungen, die mit Brandschutzmasse BSM 90 verschlossen werden, dürfen Elektrokabel und -leitungen aller Art (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln mit einem Außendurchmesser von max. 18 mm hindurchgeführt werden.  

Weitere Angaben und Bestimmungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bauartgenehmigungen Z-19.53-2529, Z-19.53-2470 bzw. Z-19.53-2407.24. 

Brandschutz-Wandschild

 

Das Brandschutz-Wandschild BSW 90, zur zulassungsgerechten Kennzeichnung der Kabelabschottung, bei Verwendung von Brandschutz-Stopfen und Brandschutz-Blöcken.
Zur Verwendung im Funktionserhalt bitte Zusatzvorschriften beachten!