Steigetrassen können nicht am rückwärtigen Baugrund befestigt werden
Grundlage bilden die DIN 4102-12, sowie die Musterleitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Maßgeblich sind dabei die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), die die Verwendbarkeit geprüfter Systeme im Bauwesen nachweisen. In der Praxis führen bauliche Gegebenheiten jedoch häufig zu Abweichungen von diesen Vorgaben. Da weder die DIN 4102-12 noch die MLAR, die Musterbauordnung (MBO) oder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) hierzu konkrete Vorgaben machen, müssen Planer und Installateure häufig auf individuelle konstruktive Lösungen zurückgreifen müssen.
Technische Ausgangssituation
In einem mehrstöckigen Gebäude müssen Funktionserhaltskabel vertikal geführt werden. In den vorgesehenen Steigzonen steht jedoch keine tragfähige Wand zur Verfügung, an der das Kabelverlegesystem gemäß der gutachterlichen Stellungnahme zur Normtragekonstruktion befestigt werden könnte.
Der Abstand zwischen Wand- und Decke beträgt 3,3 m, der Durchbruch 15 × 10 cm. Verlegt werden sollen 12 Leitungen (N)HXH E30 5×1,5 mm², 8 Leitungen (N)HXH E90 5×2,5 mm² sowie 6 Leitungen JE-H(St)H E30 2×2×0,8 mm. Damit ergibt sich eine typische Situation im mehrgeschossigen Bau, bei der die klassischen Befestigungspunkte nicht gegeben sind.

Lösung: Hängende Montage mit Befestigungsadaptern
In solchen Fällen bietet sich eine hängende Montage der Steigetrasse mit Befestigungsadaptern an. Dabei werden je zwei Befestigungsadapter mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln sowohl an der Rohdecke als auch am Rohboden verankert.
Die Steigetrasse wird an der Decke fest verschraubt, am Boden jedoch lediglich geführt (als Gleitlager), um thermisch bedingte Längenausdehnungen im Brandfall aufnehmen zu können. Zwischen dem Trassenende und dem Boden ist ein Mindestabstand von 45 mm einzuhalten, um genügend Spielraum für die Ausdehnung der Seitenholme zu gewährleisten.
Die Trassenbreite ist so zu wählen, dass die Randabstände der Dübel zum Durchbruch eingehalten werden. Dadurch bleibt die Befestigung sicher und entspricht den Anforderungen an die statische und brandschutztechnische Stabilität.

Alternative Ausführung bei großen Deckenöffnungen
Ist die Deckenöffnung so groß, dass die Befestigungsadapter nicht direkt an der Rohdecke montiert werden können, kann zur Überbrückung ein U-Profil oberhalb und unterhalb des Durchbruchs eingesetzt werden.
Diese U-Profile werden mit geeigneten Dübeln, unter Berücksichtigung der erforderlichen Randabstände, fest im Beton der Rohdecke und des Rohbodens verankert. Zwischen den Profilen werden anschließend zwei Gewindestäbe eingesetzt, an denen die Befestigungsadapter verschraubt werden.
In Kombination mit dem Deckenschott ermöglicht diese Konstruktion eine Lastableitung in den darüberliegenden Brandabschnitt, während das untere U-Profil im Brandfall kalt bleibt und deshalb nicht für eine tragende Funktion dimensioniert werden muss.
Bauliche Hintergründe und praktische Empfehlungen
Der beschriebene Anwendungsfall tritt häufig auf, wenn Steigzonen ohne tragfähigen rückwärtigen Baugrund geplant werden, wie etwa in Gebäuden mit Installationsschächten, schmalen Versorgungsschächten oder bei nachträglichen Umrüstungen. Da weder die DIN 4102-12 noch die MLAR, die Musterbauordnung (MBO) oder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) hierzu konkrete Vorgaben machen, müssen Planer und Installateure häufig auf individuelle konstruktive Lösungen zurückgreifen.
Die Verwendung einer hängenden Steigetrassenmontage gewährleistet den Funktionserhalt gemäß DIN 4102-12, reduziert die Gefahr unzulässiger Verformungen und sorgt gleichzeitig für eine mechanisch entlastete Kabelführung.
Zudem ermöglicht die Lösung eine einfache Anpassung an verschiedene Deckendicken oder Durchbruchgrößen, ohne die Brandschutzklassifizierung des Systems zu gefährden. Damit bietet sie eine praxisbewährte Alternative zu konventionellen Befestigungen.


