Installationen innerhalb von Unterdecken mit Feuerwiderstandsdauer F30, F60 oder F90

5 Min.

Die Errichtung von Kabelanlagen mit Funktionserhalt stellt hohe Anforderungen an Planung und Ausführung.

Grundlage bilden die DIN 4102-12, sowie die Musterleitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Maßgeblich sind dabei die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), die die Verwendbarkeit geprüfter Systeme im Bauwesen nachweisen. In der Praxis führen bauliche Gegebenheiten jedoch häufig zu Abweichungen von diesen Vorgaben. Da weder die DIN 4102-12 noch die MLAR, die Musterbauordnung (MBO) oder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) hierzu konkrete Vorgaben machen, müssen Planer und Installateure häufig auf individuelle konstruktive Lösungen zurückgreifen müssen.

 

Technische Ausgangssituation 

In einem notwendigen Flur soll eine allgemeine Stromversorgung mit einer 60 × 600 mm breiten Kabelrinne installiert werden. Aufgrund der großen Kabelmenge und der damit einher gehenden hohen Brandlast ist eine dreiseitige Abkofferung mit I90-Brandschutzplatten erforderlich.
Die Flurhöhe beträgt 2,6 m, das Kabelgewicht rund 50 kg/m. Da für Rettungswege eine lichten Mindesthöhe von 2,3 m einzuhalten ist, ergibt sich daraus eine maximale äußere Höhe der Abkofferung von etwa 300 mm, entsprechend einer lichten Innenhöhe von 250 mm. 

Damit stellt sich die Frage, wie die Kabelanlage in der Abkofferung montiert werden kann, ohne deren Feuerwiderstandsdauer zu beeinträchtigen. 

Empfohlene Lösung: Kabelverlegung mit definierten Abständen 

Da die Abkofferung im Brandfall nicht mechanisch belastet werden darf, muss das Kabelverlegesystem mit einem ausreichenden Abstand zu den Brandschutzplatten montiert werden. Da die Hängestiele und Gewindestangen ausschließlich auf Zug beansprucht, ist ein Abstand von mindestens 75 mm zu den vertikalen Brandschutzplatten ausreichend. 

Wird für die Kabelbelegung ein Abstand von 50mm (Decke – Oberkante Kabelrinne) und eine Holmhöhe der Kabelrinne von 60mm angenommen, so bleibt zwischen Kabelrinnenunterseite und und Oberkante der unteren Brandschutzplatte ein Abstand ≥140mm. 

Varianten und Befestigungsabstände 

Bei einer Kabellast ≤ 50kg/m können zwei gleichwertige Montagevarianten gewählt werden: 

Variante 1: Eine Kabelrinne 60 × 600 mm bei einem Befestigungsabstand ≤ 1,0 m

Variante 2: Zwei Kabelrinnen 60 × 300 mm bei einem Befestigungsabstand ≤ 1,5 m 

In beiden Fällen bleibt die Abhängungskonstruktion, bestehend aus Hängestiel, Ausleger und Gewindestab, identisch. Werden die vorgenannten Befestigungsabstände eingehalten und ein Abstand von 20mm vom unteren Ende des Hängesteils / Gewindestabs eingehalten, ist sichergestellt, dass die Abkofferung während der gesamten Klassifikationszeit von 90 Minuten ihre brandschutztechnische Funktion behält und nicht negativ beeinflusst wird.