Höheres Kabelgewicht als durch Verwendungsnachweis zugelassen
Grundlage bilden die DIN 4102-12, sowie die Musterleitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Maßgeblich sind dabei die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), die die Verwendbarkeit geprüfter Systeme im Bauwesen nachweisen. In der Praxis führen bauliche Gegebenheiten jedoch häufig zu Abweichungen von diesen Vorgaben. Da weder die DIN 4102-12 noch die MLAR, die Musterbauordnung (MBO) oder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) hierzu konkrete Vorgaben machen, müssen Planer und Installateure häufig auf individuelle konstruktive Lösungen zurückgreifen müssen.
Technische Ausgangssituation
Bei der Errichtung einer Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt gemäß DIN 4102-12 soll eine 400 mm breite Kabelleiter auf einem 400 mm langen Ausleger montiert werden.
Das Problem: Die geplante Kabellast beträgt 45 kg/m, während das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) nur eine zulässige Belastung von 20 kg/m bei einem Befestigungsabstand von 1,5 m vorsieht.
Eine Überschreitung dieser Werte würde zu einem höheren Biegemoment im Ausleger führen, was im Brandfall das Verformungsverhalten der Anlage negativ beeinflussen und damit den Funktionserhalt gefährden könnte.
Empfohlene Lösung: Anpassung des Befestigungsabstands
Um die statische Sicherheit und die Klassifizierung des Funktionserhalts zu gewährleisten, muss das Biegemoment rechnerisch auf den durch die Brandprüfung nachgewiesenen Grenzwert reduziert werden.
Dies kann durch eine Verkürzung des Befestigungsabstands erreicht werden: Bei einer Kabellast von 45 kg/m ist der Befestigungsabstand auf a ≤ 1,05 m zu reduzieren.
Dadurch entspricht das wirksame Biegemoment wieder dem geprüften Referenzwert aus dem abP. Auf diese Weise bleibt der Funktionserhalt der Kabelanlage auch bei höherer Belastung erhalten, ohne dass das System neu geprüft werden muss.
Bauliche Hintergründe und praktische Empfehlungen
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Kabeltrassen nachträglich stärker belegt oder für zukünftige Nachrüstungen ausgelegt werden sollen. Dabei muss stets berücksichtigt werden, dass sowohl die mechanische Stabilität als auch die brandschutztechnische Klassifizierung erhalten bleiben.
Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht dies: In einem Bauvorhaben wurden Kabel mit einem Gewicht von 23 kg/m in einer Kabelrinne verlegt. Theoretisch hätte eine Reduzierung des Befestigungsabstands auf 1,4 m ausgereicht. Der Errichter entschied sich jedoch für einen Abstand von 1,25 m, um eine Reserve für spätere Nachbelegungen zu schaffen. Dadurch konnte die Anlage eine zulässige Belastung von bis zu 30 kg/m aufnehmen, ohne ihre Klassifizierung zu verlieren. Wäre stattdessen beim ursprünglichen Befestigungsabstand von 1,4 m nachträglich Kabel hinzugefügt worden, hätte zwischen jeder bestehenden Befestigung eine zusätzliche installiert werden müssen. Der neue Abstand hätte dann nur noch 0,7 m betragen dürfen.
Diese Beispiele zeigen:
- Eine vorausschauende Planung der Kabellast und Befestigungsabstände ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit einer Anlage.
- Durch gezielte Anpassung des Abstands lässt sich der Funktionserhalt nach DIN 4102-12 auch bei höherem Kabelgewicht gewährleisten.
- Gleichzeitig werden unnötige Nacharbeiten und kostenintensive Neuinstallationen vermieden.